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Fintech, Karten und Überweisungen — RSD

Fintech-Karten (Revolut, Wise, N26...), Zahlungsnetzwerke (Mastercard, Visa) und internationale Überweisungsdienste für RSD/RON.

Anbieter Status Kauf RSD Verkauf RSD Spread Kategorie
Mastercard
LIVE 0.0004 0.0005 25.00% Netzwerk
Visa
LIVE 0.0004 0.0005 25.00% Netzwerk
PayPal ↪EUR
LIVE 0.0004 0.0005 25.00% Überweisung
N26 ↪EUR
LIVE 0.0004 0.0005 25.00% card
Monese ↪EUR
LIVE IBAN RO 0.0004 0.0005 25.00% card
Paysera ↪EUR
IBAN RO 0.0004 0.0005 25.00% card est.
Western Union
LIVE 0.0004 0.0005 25.00% Überweisung
MoneyGram
LIVE 0.0004 0.0005 25.00% Überweisung

Spread = halber Spread im Vergleich zum BNR-Kurs. Mit ↪EUR gekennzeichnete Dienste führen eine doppelte Umrechnung über EUR durch, wenn sie keine direkte RON-Unterstützung haben.

Verlauf RSD/RON (letzte 30 Tage)

Wo. Mo Di Mi Do Fr

Über Dinar sârbesc (RSD)

Der serbische Dinar (RSD) ist die Währung Serbiens. Serbien ist EU-Beitrittskandidat und ein wichtiger Handelspartner Rumäniens aufgrund der geografischen Nähe. RSD ist relevant für Rumänen im serbischen Banat und für den grenzüberschreitenden Handel.

Land/Zone
Serbien
Zentralbank
Narodna Banka Srbije (NBS)
Symbol
din.
Stückelungen
Banknoten: 10, 20, 50, 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000 RSD.

Wie erkennt man gefälschte Banknoten von RSD

1
Wasserzeichen: Das Porträt der Person ist im Gegenlicht sichtbar.
2
Sicherheitsfaden: Metallischer Faden auf Banknoten ab 500 RSD.
Wichtig: Wenn Sie den Verdacht haben, eine gefälschte Banknote zu besitzen, versuchen Sie nicht, sie zu verwenden. Bringen Sie sie zur nächsten Bank oder Polizeidienststelle.

Ein-/Ausfuhrbestimmungen RSD — Rumänien und EU

Einfuhr (nach Rumänien)

Serbien ist nicht in der EU. Zollanmeldung ab einem Gegenwert von 10.000 EUR erforderlich.

Ausfuhr (aus Rumänien)

Bei Ausreise aus Serbien müssen Bargeldbeträge über 10.000 EUR Gegenwert angemeldet werden.

EU EU-Bestimmungen

Serbien ist ein Drittstaat. Anmeldepflicht an den EU-Außengrenzen.

Allgemeine EU-Regel: Jede Person, die mit Bargeldbeträgen von 10.000 EUR oder Gegenwert in die EU einreist oder sie verlässt, muss dies beim Zoll anmelden (EU-Verordnung 2018/1672). Die Nichtanmeldung kann zur Beschlagnahme des Betrags und zu Geldstrafen führen.